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Nachfolge im Unternehmen

Wer übernimmt?

Die Grundsatzfrage: wer soll, kann, will das Unternehmen fortführen?

Angehörige - Mitarbeiter - ausstehende Dritte?
Oder macht am Schluss gar eine Betriebsschliessung Sinn?

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Oft dauert der Prozess mehrere Jahre. Klug ist, wer sich früh und kontinuierlich mit dem Thema sachlich auseinandersetzt und eine professionelle Begleitung an seiner Seite hat. 

 

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«Dabei ist es wie bei einer Dampfschifffahrt.
Am besten lässt sich die Fahrt geniessen, wenn man ruhige Gewässer wählt, regelmässig Zwischenstopps einlegt und kaum spürbare Kurskorrekturen vornimmt.»

Verschiedene Faktoren beachten

Bei der Unternehmensnachfolge ist Vieles zu berücksichtigen. Übergabevertrag, Steuern, Finanzierung, Rechtsform - das sind nur einige Themen, die es zu beachten gilt.  

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Alle Faktoren sind in einem ausgeklügelten Zusammenspiel zu berücksichtigen. Eine vorausschauende Planung ist für eine spätere optimale Umsetzung zentral.

Der Start der Nachfolgeplanung kann z.B. im Alter von 55 Jahren für die kommenden 5 Jahren sinnvoll sein.

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Steuern

Eine kluge und vorausschauende Steuerplanung ist je nach persönlicher Lage 3 bis 5 Jahre im Voraus sinnvoll.

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Bei der Unternehmensnachfolge gibt es einige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, wie beispielsweise Sperrfristen bei der Veräusserung von Anteilen oder die privilegierte Besteuerung bei der Realisation von stillen Reserven bei natürlichen Personen.

Die steuerlichen Auswirkungen bei der Unternehmensnachfolge können individuell und unterschiedlich stark ausfallen. Eine frühzeitige Planung  ist wichtig.

 

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Verträge

Wir begleiten Sie beim Erstellen der Vertragsdokumente.

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Wir prüfen bestehende Dokumente, Verträge, machen Vorschläge und erstellen Entwürfe und begleiten Sie in der Erstellung des Nachfolgevertrages.

Bei Bedarf vermitteln wir versierte Anwaltskanzleien und Notare, die Sie ergänzend kompetent unterstützen.

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Generation 2 - Auf zu neuen Ufern!

Die Unternehmensübergabe schafft neue Freiräume und bietet viele Chancen.
Wir begleiten Sie beim Nachfolgeprozess.

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Bei der Unternehmensnachfolge stellen sich viele Fragen für den Austretenden, z.B.: 

  • Höhe des Verkaufspreises  
  • Verbleib im Unternehmen, im Verwaltungsrat, als Beirat  
  • Neue Projekte und Investitionen

Je nachdem ob es sich z.B. beim Verkäufer um eine juristische oder natürliche Person handelt und ob die Anteile sich im Geschäftsvermögen oder im Privatvermögen befinden, gilt es unterschiedliche Aspekte in Bezug auf Steuern und Abgaben zu berücksichtigen. 

In einem Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Auswirkungen und  begleiten Sie von der Übergabe bis hin zur persönlichen zukünftigen Zukunfts- und Finanzplanung.

 

 

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Weitere Aspekte zum Thema

Unternehmensbewertung

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Der Wert des Unternehmens kann je nach Sichtweise und Bewertungsmethode unterschiedlich hoch sein.

Oft hat für den austretende Gesellschafter die Unternehmung einen hohen emotionalen Wert und er möchte für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit entschädigt werden, während dessen ist für den Nachfolger die Ertragskraft der Zukunft für die Festlegung des Unternehmenswertes massgebend.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der für eine für Ihr Unternehmen geeignete Bewertungsmethode und bei der Bewertung der übergebenden bzw. übernehmenden Unternehmung.

 

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Finanzierung

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Sie erhalten bei uns eine professionelle Unterstützung in allen Finanzierungsfragen. Wir begleiten Sie auf Wunsch zu Bankgesprächen oder Investoren. Nutzen Sie unser Netzwerk um alle Chancen zu beleuchten.

 

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Wahl der Rechtsform

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Die Rechtsform der übertragenden Gesellschaften spielt bei der Unternehmensnachfolge eine Schlüsselrolle.

Während beispielsweise bei Kapitalgesellschaften Anteile verkauft werden (sog. Share Deal), werden bei Personengesellschaften die Aktiven und Passiven auf den Erwerbenden übertragen (sog. Asset Deal).

Hierbei zeigen wir Ihnen u.a. die gesetzlichen Grundlagen auf und beleuchten steuerliche Aspekte bei der Wahl der Rechtsform auf. Wir unterstützen Sie ggf. bei einer Umstrukturierung der Unternehmung (Umwandlung, Spaltung oder Fusion).

 

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Dividendenpolitik

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Um vermeidbare Steuern einzuplanen, sollte z.B. nicht betriebsnotwendiges Vermögen und Gewinnvorträge frühzeitig vor dem Verkauf veräussert bzw. ausgeschüttet werden.

Wir beraten Sie u.a. auch bezüglich Substanzdividende und erledigen für Sie auch hier alle Formalitäten.

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