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Das Gebäude auf dem Grundstück
mit dem alten Flurnamen «Mugge» liegt direkt gegenüber dem Schloss
Angenstein an der Verbindungsstrasse von Basel nach Delémont, die schon im
Mittelalter die Dörfer und Burgen dieses Bezirks mit der Rheinebene verband.
Es gehört zur Gemeinde Duggingen, deren Endung (-ingen) auf ihren
alemannischen Ursprung hinweist. Duggingen wurde 1289 erstmals urkundlich
erwähnt und gehört seit dem Kantonswechsel 1994 von Bern heute zum Kanton
Basel-Landschaft.
Der Gebäudekomplex des Gasthauses «Zur Mücke», der einst auch als
Zollstation diente, hat eine bewegte Zeit erlebt. Seine Geschichte ist eng
mit dem Schloss Angenstein verbunden, da sowohl die Brücke über die Birs als
auch die Herberge zur Herrschaft Angenstein gehörten.
Aber erst die Entdeckung der Fassadenmalerei anlässlich von Umbau und
Renovation durch den verstorbenen Galeristen Balz Hilt liess auf den alten
Ursprung und die ehemalige Nutzung des Gebäudes schliessen.
Das Gebiet um Angenstein war Schauplatz von Streitigkeiten, Kriege,
Glaubenskämpfe und Fehden zwischen deutschen, österreichischen und
bischöflichen Landesherren, eidgenössischen Ständen, und den Städten Basel
und Solothurn; es wurde von schwedischen Truppen besetzt und verwüstet, war
unabhängige «Republik Rauracien» und gehörte zu Napoleons Zeiten als «Canton
de Lauffon» zu Frankreich.
Bis ins 16. Jahrhundert war zwar die alte Römerstrasse über den
Plattenpass der Hauptweg zwischen Elsass, Rheinebene und der übrigen
Schweiz, ein Weg führte jedoch auch der Birs entlang und verband die
verschiedenen Dörfer und Burgen.
Wo die Birs den Gebirgsriegel durchbricht, wurde wohl schon im 12.
Jahrhundert eine erste Burg zur Sicherung und Beherrschung der Strasse
gebaut. Ihr Name«Angenstein» leitet sich vom Namen «Engenstein», d.h. «Fels
in der Talenge», ab.
Über die ersten Herren von
Angenstein herrscht durch den Mangel an gesicherten amtlichen Urkunden bis
ins Jahr 1338 Unsicherheit.
Das Gebiet zwischen Birs und
Birsig, Blauen und Rhein wurde im Jahr 1010 vom deutschen Kaiser Heinrich II
als Reichslehen dem Bischof von Basel übertragen. Das Grundstück links der
Birs, auf dem das Gasthaus liegt, war somit ein Teil des «Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation». Angenstein auf der anderen Seite der Birs gehörte
vermutlich zur Herrschaft der Grafen von Pfirt, die verwandt waren mit
vielen der wichtigsten wichtigen Königshäusern in Europa und Päpste
stellten, Klöster gründeten und an Kreuzzügen teilnahmen.
Graf Friedrich II von Pfirt
musste nach der Gefangennahme des Basler Bischofs 1271 zur Strafe einen Teil
seiner Güter, u.a. die Hälfte der «Herrschaft Angenstein», an diesen
abtreten. Durch die Heirat der einzigen Tochter des letzten Grafen von Pfirt
mit Herzog Albrecht von Österreich fiel die den Pfirtern verbliebene Hälfte
dann an Österreich. Deren Lehensmänner für Angenstein waren die Grafen von
Thierstein, welche auch schon als Lehensträger des Bischofs von Basel auf
Pfeffingen herrschten und von diesem dann auch mit seiner Hälfte an
Angenstein belehnt wurden.
In einer Urkunde von 1558 werden
die damaligen Grenzen der Herrschaft und die dazugehörenden Rechte und
Pflichten beschrieben. Sie hatten das alleinige Recht auf Fischerei, Weide,
Holzschlag, Nutzung des Landes, die Betreibung von Tavernen, ausserdem
gehörte eine erstinstanzliche Gerichtsbarkeit und die Erhebung des
Strassenzolls für den Bischof zum Lehen. Auch das Recht auf die Erhebung
eines Brückenzolls als Gegenstück zur Pflicht des Brückenerhalts wird darin
genannt.
Abgesehen vom Mietzins/der
Kaufsumme für das Lehen waren dem Lehensherrn jeweils weitere Geldleistungen
(z.B. Strassenzoll),
Naturalabgaben («Zehnter»,
Weinzoll) und Dienst im Kriegsfall geschuldet. Neben der Fronarbeit und
Abgaben der Leibeigenen sowie dem Erlös z.B. aus der Weiterverleihung von
Rechten waren somit Gebühren wie Zölle eine wichtige Einnahmequelle.
Der Brückenzoll wurde unten an
der Strasse durch einen dort wohnenden Zollvogt, gemessen an Warenmenge und
-art, einkassiert. Es kam immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Herren
von Angenstein und den umliegenden Gemeinden, dem Bischof
von Basel, Solothurn und mit der freien Stadt Basel, von wo aus das
elsässische Salz in die übrige Schweiz gelangte.
Die Grafen von Thierstein
scheinen ein streitbares Geschlecht gewesen zu sein: In den vielen Glaubens-
und Kriegswirren zwischen dem 14. und 17. Jahrhundert lagen sie abwechselnd
im Streit mit Basel, dem Bischof, Solothurn und den eidgenössischen Ständen.
Gründe dafür gab es viele: Raubzüge bis vor die Tore der Stadt Basel, die
Verbundenheit mit den Österreichern, der Erwerb des Burgrechts der Stadt
Solothurn und die Verschwägerung mit anderen Feinden Basels, die
Einquartierung fremder Truppen, der Bündnisbruch mit Solothurn, gescheiterte
Kaufverhandlungen über Angenstein oder verlorene Verträge, Schulden, der
Brückenzoll u.v.m..
Das Erdbeben von Basel 1356
richtete auch auf Angenstein grossen Schaden an, 1494 brannte Angenstein ab,
1495 brach die Brücke wegen Überlastung zusammen, und ein weiterer
Grossbrand 1517 zerstörte die Burg erneut – der damalige Burgherr und
sämtliche Angehörige – mit Ausnahme der Gattin – kamen dabei ums Leben.
Schloss Angenstein blieb danach beinahe 50 Jahre lang eine unbewohnte
Ruine.
Nachdem keine männlichen
Nachkommen der Thiersteiner mehr vorhanden waren, entbrannte ein Wettstreit
um die Herrschaft Angenstein.
Die Stadt Basel wollten unbedingt
ihren Einflussbereich auch ins Birstal ausweiten, die Solothurner pochten
auf alte Rechte und Vereinbarungen mit den Thiersteinern, und auch der
Bischof von Basel machte Ansprüche des Hochstifts an Angenstein geltend. Die
Eidgenossen wiederum liessen Angenstein sogar besetzen, weil Graf Heinrich
von Thierstein in den Dienst des Königs von Frankreich getreten war.
An einer eidgen. Tagsatzung wurde
1518 eine Einigung erzielt: Die ganze Herrschaft Angenstein kam in den
Besitz des Bischofs von Basel und den Solothurnern wurde das Durchgangsrecht
mit Zollbefreiung und die Belassung als Ruine versprochen.
1557 verlieh aber der seit der
Reformation im Exil lebende Bischof von Basel, der sich einen festen
Vorposten gegen Basel und Solothurn sichern wollte, die Herrschaft
Angenstein mit allem Zugehör und allen Rechten seinem Kanzler Wendelin
Zipper - mit der Auflage, die Burg wieder aufzubauen und zu bewohnen.
Den Wiederaufbau Angensteins
sowie das Aufleben der alten Herrschaftsrechte, wie sie vor dem Grossbrand
zur Zeit der Pfirter resp. Thiersteiner waren, rief Widerstand hervor:
Solothurn befürchtete einen
kriegstaktischen Nutzen für das verfeindete reformierte Basel und berief
sich auf Rechte aus Vereinbarungen mit den Thiersteinern und dem Bischof
(offenes Haus, Kaufvertrag, Durchgangsrecht, Zollfreiheit). Basel und die
umliegenden Gemeinden waren auch nicht erbaut über das Wiederaufleben des
ehemaligen Brückenzolls, der schon zu Zeiten der Thiersteiner und der
Unbewohnbarkeit Angensteins reduziert und lascher gehandhabt wurde.
Die Aescher Wirte befürchteten
eine zu grosse Konkurrenz durch den Plan Zippers, auch die Wirtschaft unten
an der Strasse wieder aufzubauen, wie sie vor der Unbewohnbarkeit
Angensteins als offene Herberge zur Herrschaft gehört hatte. Der Erfolg
einer Wirtschaft in der Einöde wurde aber von den Obrigkeiten als
zweifelhaft und deshalb nicht als bedrohlich für die umliegend vergebenen
Tavernen erachtet, und 1564 bestätigte Kaiser Ferdinand ausdrücklich Zippers
Rechte.
Die Schwierigkeiten mit
Angenstein durch die grossen Kosten für den Wiederaufbau, die strittige
Erbfolge, Geldmangel und Zollstreitigkeiten dauerten auch für Zippers
Nachkommen an, die erst mit der Zollordnung von 1753, dem Verkauf an einen
Ausstenstehenden und dem endgültigen Ende der Lehensherrlichkeit durch die
Aufteilung des Fürstbistums Basel und die Zuteilung des Laufentals zu Bern
(Wiener Kongress 1815) beendet wurden.
1816 ist das Gasthaus zur Mücke
und der Brückenzoll als Zugehör von Angenstein wieder in einem
Geschichtsbuch genannt. Es erwähnt auch, dass dem dem
Gasthaus ein Geleitsamt des Standes Bern zugeordnet war und dass dort die
Erhebung von Ein- und Ausgangsgebühren erfolgte. Offenbar war das Gasthaus
durch Wendelin Zipper oder seine Nachkommen wirklich wieder aufgebaut worden
und war seither immer wieder in Betrieb.
Noch bis ins 20. Jahrhundert
wohnte das Kippers Geschlecht im Schloss Angenstein.
1951 kaufte die Stadt Basel das
baufällige Schloss. Wegen Finanznöten des Kantons wurden die dringend
notwendigen Sanierungsarbeiten immer wieder verschoben.
Im
Juli 1984 wütete zum dritten Mal in der Geschichte des Schlosses das Feuer.
Die lange hinausgezögerten Renovationsarbeiten wurden endlich anfangs der
1990er Jahre in Angriff genommen. Im Sommer 1991 konnte das Schloss im neuen
Glanz feierlich eingeweiht werden.
Balz Hilt erwarb 1974 das
Zollhaus im stark vernachlässigtem Zustand. Die Innenräume, die an kleine
Zollstuben erinnerten, waren kaum zeitgemäss. Bald wurde klar, dass das
Gebäude umfangreich saniert werden musste. Einzig die Aussenmauern sind
heute noch alte Bausubstanz. Nach über 20-jähriger Renovationszeit war die
umfangreiche Generaluberholung des Zollhaus Ende 1993, kurz nach dem Tod von
Balz Hilt, fertiggestellt. In jahrelanger Kleinarbeit hat er Pläne
geschmiedet, Ideen verworfen, authentisches Material für die Renovation
gesucht, die Bauarbeiten akribisch begleitet. Sogar die eigene
Trinkwasserquelle wurde saniert, so dass heute im Zollhaus eigenes Wasser
getrunken wird!
Die vier Wohnungen, der «Mugge-Saal» im Keller und der
Garten verfügen heute über einen einzigartigen Charme.
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